Bitte beachten Sie,

daß Sie hier nur Rezepte für bereits von uns in der letzten Zeit verordneten Präparate bestellen können.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, daß für Neuverordnungen oder Präparatswechsel ein neulicher Arztkontakt unbedingt erforderlich ist. Gleiches gilt für nicht dauerhafte Medikationen.

Quartale

1. Januar – 31. März
1. April – 30. Juni
1. Juli – 30. September
1. Oktober – 31. Dezember

Für gesetzlich Versicherte:

Ist im laufenden Quartal Ihre Versichertenkarte bereits eingelesen?
Falls nicht, bitten wir Sie diese bis zum Ende des Quartals noch bei uns einzureichen.
Vielen Dank.

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