Liebe Patientinnen,

Seit dem 01.01. 2020 gibt es eine neue Regelung für die Krebsfrüherkennung. Weiterhin wird ab dem 20. Lebensjahr die jährliche Vorsorge empfohlen. Dazu gehört der sogenannte „PAP-Abstrich“ vom Gebärmuttermund.

Neu ist der Abstrich für den Nachweis einer HPV-Infektion. Dieser Abstrich war bisher nicht in den Regelleistungen der Krankenkassen (also als IGeL-Leistung selbst zu bezahlen) enthalten.

 

Ab dem 35. Lebensjahr wird dieser Abstrich nun in die Krebsvorsorge aufgenommen. Das sogenannte „Co-Testing“ beinhaltet seit dem 01. Januar die Abstrichentnahme von einem „PAP-Abstrich“ und einem zusätzlichen „ HPV-Abstrich“, zum Nachweis einer HPV-Infektion.

Dieses „Co-Testing“ wird von den gesetzlichen Krankenkassen alle 3 Jahre bezahlt. Die jährliche Vorsorge bleibt allerdings bestehen. Zu den Untersuchungen gehören weiterhin die Inspektion der Genitalregion, das Abtasten des Genitalbereichs und auch das Abtasten der Brust (ab dem 30. Lebensjahr).

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Bleiben Sie gesund!

Ihre Petra Cassens und Praxisteam

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