Liebe Patientinnen,
am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, eine Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenkassen von rund 19 Milliarden Euro zu schließen und die Zusatzbeiträge stabil zu halten. Ein Teil der Regelungen tritt bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft. Wir möchten Ihnen kurz erklären, was sich ändert – und was das aus unserer Sicht als Praxis bedeutet.
Was sich für Sie als Patientin ändert
- Höhere Zuzahlungen: Die gesetzlichen Zuzahlungsbeträge und -grenzen (z. B. für Rezepte, Heil- und Hilfsmittel) werden um 50 Prozent angehoben, um sie an die Preis- und Lohnentwicklung seit 2004 anzupassen. Die bestehenden Belastungsgrenzen – 2 % des Bruttoeinkommens bzw. 1 % bei chronisch kranken Patientinnen – bleiben unverändert.
- Homöopathische und anthroposophische Mittel werden künftig nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.
Höhere Zuzahlungen

Längere Wartezeiten

Was das für unsere Praxis bedeutet
Neben den Änderungen für Patientinnen sieht das Gesetz auch eine strengere Budgetierung ärztlicher Leistungen vor: Leistungen, die bisher gesondert vergütet wurden, sollen künftig stärker in die budgetierten Gesamtvergütungen der Praxen einfließen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt in ihrer Stellungnahme, dass dadurch bundesweit jährlich rund 46 Millionen Behandlungsfälle nicht mehr vollständig finanziert sein könnten, und rechnet mit längeren Wartezeiten und einer schwierigeren Terminvergabe in vielen Praxen.
Engere Budgets für Praxen

Weniger erstattete Leistungen

Wir bitten schon jetzt um Verständnis, sollte es in den kommenden Monaten zu längeren Wartezeiten kommen. Das liegt nicht an mangelnder Sorgfalt unseres Teams, sondern an den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Quellen
Bundesministerium für Gesundheit, Pressemitteilung vom 10.07.2026 zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.